Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert, holen wir in Ihrem Auftrag die Kostendeckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Häufig habe Sie mit Ihrem Rechtsschutzversicherer jedoch eine durch Sie in jedem Fall selber zu zahlende Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall vereinbart, die Sie als Kostenpunkt berücksichtigen sollten.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass Ihre Rechtschutzversicherung nach den Allgemeinen Rechtschutzversicherungsbedingungen nicht in jedem Fall eintrittspflichtig ist, so dass eine vorherige Klärung immer geboten ist. Gleichermaßen tritt Ihre Rechtsschutzversicherung nur für die durch Sie versicherten Risiken ein.